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ABLAUF UND KOSTEN

GESETZLICH VERSICHERTE

Die Kosten werden bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse getragen. Daher kommen auf Sie in der Regel keine Kosten zu.

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Allerdings ist Psychotherapie als Leistung bewilligungspflichtig. Daher bedarf es von Ihrer Seite Ihre Mithilfe um den für mich nicht unerheblichen organisatorischen Aufwand gering zu halten und alle benötigten Unterlagen zeitgerecht einzureichen.

PRIVAT VERSICHERTE

Auch hier werden die Kosten zumeist von der privaten Krankenkasse übernommen- sind aber auch hier bewilligungspflichtig. Da die Vertragsbedingungen allerdings bei jeder privaten Krankenkasse anders ausfallen können, ist es empfehlenswert die eigene Krankenkasse zu kontaktieren, wie hier die Vorgehensweise aussieht. Zumeist wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse ein Formblatt zugeschickt, das sowohl vom Versicherten wie auch vom Therapeuten ausgefüllt werden muss. In den meisten Fällen muss auch noch ein Indikationsbericht erstellt werden.

​Die Rechnungsstellung erfolgt nach der GOÄ mit den Ziffern 861 und 801, mit einem Steigerungssatz von 3,5. Die meisten privaten Kassen und Beihilfen übernehmen nur bis zum 2,3fachen Satz. ​Sie müssen sich also darauf einstellen einen Teil selbst zu übernehmen.

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Videosprechstunden sind ein fester Bestandteil meines therapeutischen Angebots und werden von mir sehr gerne eingesetzt. Die digitale Form der Begegnung lässt sich sehr gut in die therapeutische Arbeit integrieren und bietet zahlreiche Vorteile.

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Die Durchführung der Videosprechstunden erfolgt über zertifizierte datenschutzkonforme Systeme.

VIDEOSPRECHSTUNDEN
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