ABLAUF UND KOSTEN
GESETZLICH VERSICHERTE
Die Kosten werden bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse getragen. Daher kommen auf Sie in der Regel keine Kosten zu.
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Allerdings ist Psychotherapie als Leistung bewilligungspflichtig. Daher bedarf es von Ihrer Seite Ihre Mithilfe um den für mich nicht unerheblichen organisatorischen Aufwand gering zu halten und alle benötigten Unterlagen zeitgerecht einzureichen.
PRIVAT VERSICHERTE
Auch hier werden die Kosten zumeist von der privaten Krankenkasse übernommen- sind aber auch hier bewilligungspflichtig. Da die Vertragsbedingungen allerdings bei jeder privaten Krankenkasse anders ausfallen können, ist es empfehlenswert die eigene Krankenkasse zu kontaktieren, wie hier die Vorgehensweise aussieht. Zumeist wird Ihnen von Ihrer Krankenkasse ein Formblatt zugeschickt, das sowohl vom Versicherten wie auch vom Therapeuten ausgefüllt werden muss. In den meisten Fällen muss auch noch ein Indikationsbericht erstellt werden.
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Die Ziffer der GOÄ 861 für eine 50min Psychotherapie wird von meiner Seite im 3,0 fachen Satz erhoben. Der 2,3 fache Satz wird meist von den privaten Kassen komplett übernommen. Eventuell müssen Sie die Differenz von selbst zahlen, falls Ihre Kasse den 3,0 fachen Satz nicht akzeptieren sollte.
Im Rahmen der Covid 19 Pandemie wurde von den Kassenärztlichen Vereinigungen die Möglichkeit der Videosprechstunden vermehrt empfohlen und möglich gemacht. Der Übergang auf digitale Sprechstunden erfolgt in der Praxis recht mühelos und zeigte- obwohl es aus einer besonderen Situation entstanden war- viele Vorteile für Behandler wie auch Patienten.